Im Jahr 2016 wurde der dänische Staat routinemässig im UN-Kinderausschuss vorgeladen. Alle Länder, die der UN-Konvention über die Rechte des Kindes beigetreten sind, werden regelmäßig zu Anhörungen vorgeladen, bei denen die Menschenrechtssituation des betreffenden Landes im Hinblick auf die Kinderrechte bewertet wird. Neben dem von diesem Staat vor der Anhörung vorgelegten Bericht haben NGO’s die Gelegenheit, zusätzliche Berichte vorzulegen.
Intact Denmark legte einen solchen ergänzenden Bericht vor, der auf 27 Seiten die medizinischen Aspekte der Beschneidung, den juristischen Status, Aussagen von Gesundheitsorganisationen und Aussagen von Kinderrechtsorganisationen beinhaltete. Der Bericht enthält auch eine Reihe persönlicher Zeugenaussagen und erörtert die Beschneidungsdebatte in Bezug auf die Entfremdung von Beschneidungsminderheiten und Antisemitismus, Informationsstrategie und Gesetzgebungsstrategie.
Für Intact Denmark ist es von grundlegender Bedeutung, alle Kinder hinsichtlich der Beschneidung gleichzusetzen. Weibliche Beschneidung wird in internationalen juristischen Zusammenhängen als weibliche Genitalverstümmelung (“female genital mutilation” – FGM) bezeichnet. Entsprechend der geschlechtsneutralen Strategie von Intact Denmark lautet der Titel unseres Berichts, der 2017 in einer dänischen Fassung überarbeitet wurde, daher die männliche Genitalverstümmelung: körperliche Unversehrtheit, Genitalautonomie und Religionsfreiheit.
Der Kernpunkt des Berichts kann durch ein Zitat aus einem älteren Bericht zusammengefasst werden: Verletzung der Kinderrechte: Schädigende Praktiken, die auf Tradition, Kultur, Religion oder Aberglaube basieren. Dieser Bericht wurde  und vom Internationalen NGO – Rat “Gewalt gegen Kinder” in Zusammenarbeit mit dem UN-Sonderbeauftragten für Gewalt gegen Kinder veröffentlicht,. Über die Beschneidung von Jungen heisst es da:
Bis vor Kurzem war die männliche Beschneidung nur in Frage gestellt worden, wenn sie von nicht medizinischem Personal unter unhygienischen Bedingungen ohne Schmerzlinderung durchgeführt wurde. Eine Kinderrechtsanalyse legt jedoch nahe, dass eine nicht einvernehmliche, nicht therapeutische Beschneidung von Jungen, ungeachtet der Umstände, eine grobe Verletzung ihrer Rechte darstellt, einschließlich ihres Rechts auf körperliche Unversehrtheit, auf Gedanken- und Religionsfreiheit und eine Verletzung des Schutzes vor körperlichen und geistiger Gewalt (S.22).
Den gesamten Bericht von Intact Denmark an den UN-Kinderausschuss können Sie hier lesen: UN-Bericht_2017