Kommunikationspolitik

Intact Denmark wurde von Beschnittenen und Intakten gegründet. Männer und Frauen. Wir haben jüdische, muslimische und christliche Hintergründe. Einige sind gläubig, andere nicht. Wir decken das gesamte politische Spektrum ab und stehen mit allen Parteien im Dialog. Wir setzen uns für das Recht der Kinder auf ihren eigenen Körper und für den Schutz der Kinder vor unnötigen Operationen ein, für die sie keine Einwilligung geben können. Wir setzen uns für das Recht des Einzelnen auf eigene Sexualorgane und für die eigene Wahl der Religion ein. Man schneidet nicht an gesunden Kindern.

Bei Intact Denmark bemühen wir uns, alle respektvoll und freundlich zu behandeln. Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass das Recht der Kinder auf den eigenen Körper durch Informationen und Gesetze respektiert wird. Als Ausgangspunkt nehmen wir die UN-Kinderkonvention, ethische Überlegungen und unparteiische Forschung von Fachleuten.

Vor allem ist es unsere feste Überzeugung, dass Eltern in Liebe und Fürsorge für ihre Kinder handeln.

Wir haben viele und schwierige Überlegungen angestellt, wie wir erklären sollen, wie weitreichend und missbräuchlich ein Eingriff durch Beschneidung wirklich ist. Es ist sehr schwierig, Menschen mit einem Hintergrund in Beschneidungskulturen nicht zu verletzen oder zu provozieren.

Einige Opfer von Kindesbeschneidung und andere, die sich stark für das Thema interessieren, möchten, dass Intact Denmark Begriffe wie Vergewaltigung, Pädophilie und Missbrauch anwendet. Das wollen wir nicht, weil wir nicht glauben, dass Eltern oder andere aus Beschneidungskulturen grundsätzlich in bösem Willen und mit der Absicht handeln, dem Kind Schaden zuzufügen. Wir ermutigen auch andere, die an der Debatte teilnehmen, diese Begriffe nicht zu verwenden.

Andererseits haben wir uns für die Begriffe Verstümmelung, Genitalverstümmelung und Körperverletzung entschieden. Diese Namen können auch als stark und provokativ empfunden werden, sind aber im Grunde genommen jeweils medizinisch und juristisch korrekt.

Wir bemühen uns, sachlich zu kommunizieren und verwenden so weit wie möglich Ausdrücke und Begriffe, die in der Medizin und in der Rechtslehre gebräuchlich sind, oder auf andere Weise in unserem Kontext gerechtfertigt werden können. Unser Ziel ist es, Stigmatisierungen zu vermeiden und gleichzeitig unsere Botschaft präzise und eindeutig zu kommunizieren. Der Respekt vor Fakten ist genauso wichtig wie der Respekt vor anderen Menschen.

Jeder ist herzlich eingeladen, an der Debatte sowohl auf intactdenmark.dk als auch auf der Facebook-Seite von Intact Denmark teilzunehmen. Manchmal können die Wellen hoch schlagen und deshalb haben wir einige einfache Regeln für die Debatte auf den Seiten aufgestellt. Sie können sich unter dem folgenden Link damit vertraut machen. Debatte Regeln.

Die Sprecher von Intact Denmark haben sich verpflichtet, auf der Grundlage der Werte und der Debattenpolitik der Vereinigung zu debattieren, von denen wir hoffen, dass sie auch anderen als Inspiration dienen können.

Satzung

§ 1 Name & Zugehörigkeit


Der Name des Vereins ist Intact Denmark – Vereinigung gegen Kinderbeschneidung. Der eingetragene Sitz der Vereinigung ist Furesø, Dänemark.


§ 2 Zweck


Intact Denmark – Vereinigung gegen Kinderbeschneidung arbeitet dafür, Bürger, Gesetzgeber und Menschen in Gesundheitsberufen über die ethischen Aspekte und die physischen und psychischen Folgen der Beschneidung zu informieren, damit die nicht medizinisch begründete Beschneidung von Kindern – sowohl Jungen als auch Mädchen – sowohl in Dänemark als auch im Ausland gesetzlich verboten wird.


§ 3 Organisation


Das oberste Organ von Intact Denmark – Vereinigung gegen Kinderbeschneidung ist die Hauptversammlung, die aus Mitgliedern besteht, die den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben. Die Hauptversammlung wählt einen Vorstand von 5 Personen sowie deren Stellvertreter, einen Abschlussprüfer ohne Sitz im Vorstand und dessen Stellvertreter. Die Mitglieder des Vorstands werden für zwei Jahre gewählt. An der ersten Sitzung nach der Generalversammlung setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen:
• 1 Vorsitzender, 1 stellvertretender Vorsitzender, 1 Kassenwart, 2 ordentliche Vorstandsmitglieder.
• 2 Stellvertreter des Vorstands, 1 Wirtschaftsprüfer ohne Vorstandssitz, 1 stellvertretender Wirtschaftsprüfer ohne Vorstandssitz


§ 4 Hauptversammlung


Der Vorstand beruft die Hauptversammlung mit einer Frist von mindestens 3 Wochen pr. E-mail, auf der Facebook-Seite und evtl. über Annoncen in der Tagespresse ein. Die jährliche Hauptversammlung findet jedes Jahr vor Ende März statt.
Die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung muss folgende Punkte enthalten:
1. Wahl des Versammlungsleiters

2. Bericht des/der Vorsitzenden

3. Vorlegung des Rechenschaftsberichts, des Haushaltsplans und des Mitgliedsbeitrags

4. Zustimmung zum Rechenschaftsbericht

5. Festlegung des Mitgliedsbeitrags

6. Vorschläge. (Neue Vorschläge müssen spätestens eine Woche vor der Hauptversammlung an der Adresse der Vereinigung eingehen.)

7. Wahlen (vgl. § 3)

8. Verschiedenes

§ 5 Vorstand

Intact Denmark – Vereinigung gegen Kinderbeschneidung wird vom Vorstand verwaltet (vgl. § 3). Der Vorstand delegiert die laufende Geschäfte an eine Geschäftsführung, die aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart besteht.
Der Vorstand erstellt den Rechenschaftsbericht und den Haushaltsplan. Der Vorstand legt die Geschäftsordnung fest. Der Vorstand kann Arbeitsgruppen von Mitgliedern zusammenstellen, die als Ideenentwicklungsforum für den Verein dienen können.
Unterschriftsberechtigt sind der/die Vorsitzende und der Kassenwart in Vereinigung.

§ 6 Mitgliedschaft

Als Mitglied kann jeder aufgenommen werden, der den Vereinszweck unterstützt. Die Mitgliedschaft ist jeweils für ein Kalenderjahr verbindlich. Im Registrierungsjahr wird der Mitgliedsbeitrag vierteljährlich vom Registrierungsdatum bis zum 31/12 berechnet, und man ist nur bis 31/12 an seine Mitgliedschaft gebunden. (Bei Registrierung im ersten Quartal 100 DKK, bei der Registrierung 2. Quartal 75 DKK usw.).
Der Vorstand kann die Aufnahme potenzieller Mitglieder aus besonderen Gründen ablehnen, und wenn eine Mehrheit der Mitglieder des Vorstands der Ablehnung zustimmt. Auf Wunsch des Antragstellers muss die Ablehnung jedoch von der nächsten Hauptversammlung bestätigt werden.
Der Vorstand kann Mitglieder ausschließen, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen, und eine Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats stimmt der Ablehnung zu. Auf Wunsch des betroffenen Mitglieds muss der Ausschluss jedoch von der nächsten Hauptversammlung geprüft werden.

§ 7 Mitgliedsbeitrag / Finanzierung

Die Jahresmitgliedsbeiträge werden von der Hauptversammlung genehmigt. Intact Denmark – Intact Denmark – Vereinigung gegen Kinderbeschneidung wird darüberhinaus auch durch Sponsor- und Anzeigenbeiträge sowie durch Beiträge von öffentlichen/privaten Unternehmen, Stiftungen, anderen Vereinigungen und/oder Institutionen und Privatpersonen finanziert.

§ 8 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins. Falls dies nicht auf der Hauptversammlung erreicht werden kann, kann zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einberufen werden, auf der eine Satzungsänderung mit einer, nicht festgestellt werden kann. Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung können Satzungsänderungen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder angenommen werden.

§ 9 Außerordentliche Hauptversammlung

Zu einer ausserordentlichen Hauptversammlung wird einberufen, wenn wenn eine Mehrheit des Vorstands dies wünscht. Der Einberufung erfolgt, wenn ein Drittel der Mitglieder dies wünscht. Die Einberufung erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie in §4 angegeben. Die Tagesordnungspunkte müssen aus ihr hervorgehen.

§ 10 Rechenschaftsbericht/Finanzierungsbericht

Das Geschäftsjahr für Intact Denmark – Forening mod børneomskæring ist das Kalenderjahr. Vor der Hauptversammlung müssen die Abschlüsse vom Kassenwart und vom Wirtschaftsprüfer mit Sitz außerhalb des Vorstands geprüft werden. Diese können jederzeit den Zugang zu den Buchhaltungsunterlagen des Vereins und zu einer Übersicht über die Bargeldbestände verlangen und müssen den Vorstand auf diesbezügliche Unregelmäßigkeiten aufmerksam machen.
Der Rechenschaftsbericht/Finanzierungsbericht wird der Einberufung zur jährlichen ordentlichen Hauptversammlung beigelegt.

§ 11 Auflösung

Die Auflösung des Vereins erfordert eine Mehrheit von ¾ der Mitglieder der ordentlichen Hauptversammlung oder der Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder der außerordentlichen Hauptversammlung. Stimmberechtigt im Zusammenhang mit der Auflösung sind nur an der Hauptversammlung teilnehmende Mitglieder, die seit mindestens einem Jahr Mitglied des Vereins sind. Der Beschluss muss dann in einer nachfolgenden außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden. Bei der Auflösung des Vereins müssen die Gelder des Vereins an gemeinnützigen Zwecke übertragen werden, die für den ursprünglichen Zweck des Vereins relevant sind.

Intact Denmark – Vereinigung gegen Kinderbeschneidung wurde am 3. April 2013 gestiftet.

Testimonial Mustafa Kemal Topal, tysk

Beschneidung oder nicht? Es kann unglaublich schwer und gefühlsgeladen für Eltern von Beschneidungskulturen sein zu entscheiden, ob sie mit der Tradition an ihren eigenen Kindern fortsetzen oder nicht.

Mustafa Kemal Topal  beschreibt einige seiner Überlegungen im Leitartikel in der Zeitung Information: Indvandrerbørn presser hinanden væk fra danskheden.

Es ist nicht leicht Kinder dahin zu erziehen, dass sie als Dänen mit ausländischen Wurzeln bequem durchs Leben manövrieren können. Dies kann manchmal zu Problemen führen, die für Eltern nur schwer zu durchschauen und mit den Kindern zusammen zu lösen sind.

Topal erzählt von seinem Sohn, der „…zum Schwimmen geht, seit er 4 Jahre alt ist, und es macht ihm viel Spass. Er hat gelernt, dass er sich nackt waschen muss, ohne Badehose, vor und nach dem Schwimmen.  Aber wenn er Turnen in der Schule hat, will er nicht mit den anderen nackt unter die Dusche gehen.

Es dauerte einige Zeit, bis wir verstanden, warum. Es geht nämlich darum, dass sein bester Freund, der aus einem anderen muslimischen Land stammt, sich bedeckt, wenn er ins Bad geht, und meint, das man als Muslim sein Glied nicht vor Anderen zeigt.

Wenn mein Sohn jeden Mittwoch schwimmen geht, wäscht er sich immer noch ohne Badehose, so wie er es immer getan hat, aber wenn er zum Turnen in der Schule ist, will er gerne die Badehose mitnehmen. Das erlauben wir ihm natürlich nicht, und ich habe ihn mehrmals erwischt, wie er die Badehose unter den Büchern in der Schultasche versteckt hatte. 

Die Reaktion meines Sohnes hat mich meine frühere Entscheidung, dass er nicht beschnitten werden soll, nochmal überdenken lassen. Es ist kein religiöser Zwang, dass muslimische Männer beschnitten werden müssen, aber es ist besser, es machen zu lassen.“

Topal und seine Frau haben sich gründlich über das Für und Wider der Beschneidung informiert, bevor sie sich dazu entschieden haben, ihren Sohn intakt zu lassen. Sie haben gesehen, dass es gute gesundheitliche und sexuelle Gründe dafür gibt, nicht zu beschneiden. Aber was wird, wenn der Sohn ihnen eines Tages vorwirft, dass sie ihn als Kind nicht haben beschneiden lassen? Was passiert, wenn er einen muslimische Partnerin bekommt, die ihn abweist, weil er intakt ist?

In IntactDenmark verstehen wir voll und ganz, dass Eltern in Fürsorge handeln, wenn sie Beschneidung für ihre Kinder wählen, aber wenn man die Funktionalität eines intakten Penis und der Vorhaut, dazu den Beschneidungseingriff und dessen Konsequenzen sowie die möglichen Komplikationen versteht, wird es unmöglich, die Beschneidung als solche als Akt der Elternliebe zu anzusehen.

Es ist und bleibt die Amputation eines gesunden Körperteils eines Menschen, dem das Selbstbestimmungsrecht an seinem eigenen Körper und an seiner Sexualität entzogen wird.

Topal und seine Frau sind nicht alleine mit ihren schwierigen Überlegungen, und wir haben grossen Respekt vor ihrer schweren Entscheidung.