Intact Denmark hat ein Argumentationspapier verfasst, das unsere Argumente in der Beschneidungsdiskussion zusammenfasst. Das Papier ist an die Mitglieder des Folketing (dänisches Parlament) verschickt worden im Zusammenhang mit der vorstehenden Debatte im Folketing, die die Partei SF (Sozialistische Volkspartei) angeregt hat, und die erwartungsgemäss Ende Mai 2018 stattfindet. Das Papier beinhaltet Beschneidungsmethoden, Komplikationen, Schmerz und Betäubung, Verbreitung, rechtliche Verhältnisse, Intact Denmarks Bürgervorschlag, hierunter die Frage der Strafe, und die öffentliche Diskussion der Bescheidung generell. Zusätzlich zu diesen Punkten stellt das Argumentationspapier eine Reihe relevanter Fragen in den Raum, die die Politiker dem Gesundheitsminister stellen sollten. 

Das Argumentationspapier ist unten beigefügt, und kann ausserdem hier heruntergeladen werden: Intact-Denmark_Argumentationsark

Nicht-therapeutische Beschneidung

Intact Denmark – die Vereinigung gegen Kinderbeschneidung arbeitet für eine Altersgrenze von 18 Jahren für Beschneidung und andere Formen der Geschlechtschirurgie an gesunden Kindern unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Kultur und ihrem religiösen Hintergrund. 

In einigen Kulturen ist Beschneidung ein zentrales und hochgeschätztes Ritual. Das muss anerkannt werden. Keine Eltern beschneiden ihr Kind aus bösem Willen, sondern aus Liebe zu ihm. Leider ist Beschneidung ein so invasiver und dauerhafter Eingriff, dass wir meinen, dass das zentrale Individuum – das Kind – in seiner  körperlichen Integrität und Selbstbestimmung und in seiner freien Wahl seiner Religion gesichert werden muss, ohne dass es von Kindesbeinen an dauerhaft gebrandmarkt ist. Darum sollte Beschneidung aufgeschoben werden, bis der Einzelne persönlich und qualifiziert als 18-jähriger sein Einverständnis geben kann. Die Entscheidung muss der Person obliegen, die mit den Konsequenzen und den eventuellen Komplikationen leben muss.

Methoden

Nicht-therapeutische Beschneidung (auch bekannt als rituelle Beschneidung) wird an Kindern verschiedenen Alters und unter verschiedenen Bedingungen vorgenommen. Beschneidung von gesunden Kindern ist seit 2002 aus ethischen und wirtschaftlichen Gründen nicht in dänischen Krankenhäusern durchgeführt worden. Sie wird nun in privaten Klinikken vorgenommen, in Privathäusern und  bei Glaubensgemeinschaften. 

Unabhängig von der Methode folgen alle Beschneidungen folgenden Schritten: 

Eventuell Betäubung

Eventuell Desinfektion

Ablösung der Vorhaut von der Eichel durch Freischaben

Abklemmung/Zerquetschen des Gewebes zum Stopp für die Blutzufuhr

Abschneiden/Abklemmen der Vorhaut, auch genannt Vorhautamputation

Evtl. Spülen der Wunde mit Alkohol

Bandagierung

Heilungsperiode

Bei kleineren Kindern ist die Schleimhaut der Vorhaut an der Eichel befestigt mit demselben Typus Gewebe, mit dem Fingernägel am Finger befestigt sind. Im Zusammenhang mit Beschneidung muss die Vorhaut von der Eichel abgeschabt werden, die somit nach dem Eingriff ohne Haut hinterlassen wird. 

Bei einigen Arten der Beschneidung (z.B. Plastibell og Gomco-Methode) wird die Vorhaut von der Eichel freigeschabt zur Vorbereitung der Amputation. Dieses geschieht mit einem Metallinstrument, der sogenannten Sonde. Bei anderen Methoden z.B. der traditionellen jüdischen Methode, die in den talmudischen Richtlinien beschrieben steht, wird die Vorhaut zuerst amputiert, wonach der beschneidende Mohel den Rest der Schleimhaut von der Eichel des Kindes mit den Fingernägeln abschabt.

Ausser diesen Formen der Beschneidung wird eine unbekannte Anzahl von illegalen Beschneidungen vorgenommen, von denen man nicht weiss, welche Methoden angewandt werden, und ob es eine Form der Schmerzlinderung gibt. Beschneidungskliniken, wie z.B. die kopenhagener UroKlinik geben an, dass es oft “bis zu 6 Wochen dauern kann, bis die Wunde vollständig verheilt ist, und man das endgültige Resultat der Beschneidung sehen kann. “

Komplikationen

Eine Untersuchung, die vom Rigshospital vorgenommen worden ist, zeigt, dass es eine akute Komplikationsrate von 5,1 % bei ritueller Beschneidung gibt, einschliesslich akuter Blutungen und Infektionen, die einen Krankenhausaufenthalt erfordern. Eine neue amerikanische Studie hat sich mit allen aktenkundig gewordenen Komplikationen im ganzen Staat innerhalb einer Zeitspanne von zwei Jahren vom Beschneidungszeitpunkt beschäftigt. Das Ergebnis ist, dass die Komplikationsrate deutlich höher als die erwarteten 12 % sind. Dazu kommen eventuelle Langzeitkomplikationen, die später im Leben diagnostiziert werden. 

Folgende Frage ist relevant und muss beantwortet werden:

Innerhalb des Judentums gibt es alternative Willkommensrituale, die nicht Beschneidung beinhalten. Gibt es Hinderungen dafür, dass diese Alternativen die jüdische Beschneidung ersetzen können?

Betäubung

Moderne Forschung zeigt, dass Kinder Schmerz im selben Umfang erleben wie Erwachsene dies tun (Neuere Forschung deuten darauf hin, dass Kinder sogar fünf gange stärker fühlen als Erwachsene).  Gleichzeitig haben Kinder nicht die psychologischen Voraussetzungen, Schmerz zu handhaben. 

Die Empfehlung des Gesundheitsamtes zur Beschneidung empfiehlt auch folgende Bedingungen zur Schmerzlinderung: „Der Arzt soll sich versichern, dass alle Kinder, auch Neugeborene, im nötigen Umfang schmerzlindernd eingedeckt sind, auch in der postoperativen Zeit. Bei der Wahl der Schmerzlinderung muss auf das Alter des Kindes Rücksicht genommen werden, auf den Reifegrad und die übrigens medizinischen Verhältnisse. Die gewählte Schmerzlinderung soll darüber hinaus so gut wie möglich sein, und mit so geringem Risiko für Nebenwirkungen und Komplikationen wie möglich.“

Bei Beschneidung werden verschiedene Formen der Anästhesie angewendet, z.B. Penisblockade (lokalbetäubende Injektion an der Wurzel des Penis) oder Vollnarkose. Da alle Methoden bedeutende Risiken beinhalten, werden sie doch nicht an Kindern unter zwei Monaten angewendet, da die Komplikationen lebensbedrohlich sein können. Bei therapeutischen Eingriffen obliegt es dem Arzt, die Risiken der anästhesiebezogenen Komplikationen gegen die eventuellen Behandlungsvorteile abzuwägen.

Darum wählen einige Beschneider die oberflächenbetäubende Emla/Tarpin Creme. Dies geschieht im direkten Widerspruch zu den Anweisungen der Europäischen Arzneimittelagentur und der Arzneimittelbehörde, da die Effizienz der Schmerzlinderung nicht dokumentiert ist, und das Mittel für Kinder bei der Anwendung an den Geschlechtsorganen schädlich sein kann.  Dies geht auch aus dem dänischen Beipackzettel hervor, in dem es heisst: Es konnte keine ausreichende lokalbetäubende Wirkung bei Beschneidung bewiesen werden. Emla darf nicht an Genitalien (z.B. Penis) oder an genitalen Schleimhäuten (z.B in der Scheide) bei Kindern (unter 12 Jahre) angewandt werden aufgrund von unzureichenden Daten in Bezug auf die Absorption der aktiven Stoffe.

Dazu muss gefragt werden:

Wie kann die Anwendung der Emla/Tarpin Salbe in Übereinstimmung sein mit den Richtlinien in der Anleitung zur Beschneidung der Europäischen Arzneimittelagentur und des Gesundheitsamtes?

Wieviel Schmerz ist akzeptabel, wenn es sich um nicht-therapeutische Eingriffe handelt?

Wie gross müssen die Risiken sein, die bei der Beschneidung von gesunden Kindern akzeptabel sind?

Verbreitung

Das Gesundheitsamt schätzte 2013 die Zahl der nicht-therapeutischen Beschneidung auf 1000-2000 Jungen pr. Jahr, aber welche Methode angewandt worden ist, geht aus dem Notat des Amtes nicht hervor. Die Schätzung erscheint sehr vorsichtig, da im Jahre 2013 insgesamt 3640 Jungen von nicht-westlichen Eltern geboren wurden, von denen ein Grossteil vermutlich beschneidungsrituellen Hintergrund hat. 2016 war diese Zahl 4807. So gesehen ist die Rede von einer Erhöhung der Anzahl von neugeborenen Jungen von nicht-westlichen Eltern 47 %. 

Bevölkerungszahl (nach Angaben von Danmarks Statistik)

Bürger mit nicht-westlichem Hintergrund

2007 329.719

2013 390.780

2016 452.540

Lebendgeborene Jungen von Eltern mit nicht-westlichem Hintergrund (lt. Danmarks Statistik)

2007 3.279

2013 3.640

2016 4.807

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Welche Methode benutzte das Gesundheitsamt bei der Berechnung der Beschneidungsrate von 2013?

Kann die Schätzung der jährlichen Anzahl von Beschneidungen von gesunden Jungen in Dänemark mit demselben Prozentsatz hochgerechnet werden wie die Entwicklung der Geburtsstatistik von lebendgeborenen Jungen mit nicht-westlichem Hintergrund?

Wieviele Registrierungen von nicht-therapeutischen Beschneidungen gibt es im Jahr?

Sofern es einen Unterschied zwischen der Anzahl der geschätzten nicht-therapeutischen Beschneidungen und der Anzahl der tatsächlich registrierten nicht-therapeutischen Beschneidungen, wie kann dieser Unterschied erklärt werden?

Was sagen das dänische und das internationale Recht?

Am 22. Dezember 2017 beantwortete das Kirchenministerium mit Hilfe des Justizministeriums eine Frage vom Folketing, inwieweit Beschneidung vereinbar ist mit dem im Grundgesetz garantierten Recht auf Religionsfreiheit. Die Einschätzung der Ministerien war, dass es dem Folketing selbst obliegt zu entscheiden, ob Beschneidung die Einschränkung der Religionsausübung bedeutet. “Der § 67, 2. Abschnitt, beinhaltet eine Begrenzung der Religionsfreiheit insoweit, als er Gottesanbetung nicht beschützt, wenn sie gegen Moral oder die öffentliche Ordnung verstösst. Es wird in diesem Fall davon ausgegangen, dass es der gesetzgebenden Macht selbst obliegt, die Grenzen zu bestimmen, die sich aus der Rücksichtnahme auf die Moral oder die öffentliche Ordnung ergeben…”

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zur Religionsfreiheit beinhaltet noch weitreichendere Ausnahmen als die dänische Verfassung im Zusammenhang mit Religionsausübung, da sie im Artikel 9 der EMRK Ausnahmen zum Schutz der Rechte, Freiheiten und nicht zuletzt der Gesundheit anderer hervorhebt: “Die Freiheit, Religion oder Weltanschauung auszuüben sollte nur solchen Beschränkungen unterliegen, die gesetzlich vorgeschrieben sind und in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der öffentlichen Sicherheit, des Schutzes der öffentlichen Ordnung, der Gesundheit oder der Moral oder des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind. “.

Die Einführung einer Altersgrenze von 18 Jahren für Beschneidung und andere Geschlechtsoperationen bei gesunden Kindern entspricht somit sowohl der Verfassung als auch den Konventionen. Alle nordischen Kinderombudsleute und eine Reihe von medizinischen und Kinderrechtsorganisationen haben auch die Einführung einer Altersgrenze der Volljährigkeit empfohlen. In Norwegen, Deutschland und Schweden ist jedoch politisch bestimmt worden, diesen Empfehlungen nicht zu folgen, während derzeit eine Altersgrenze von 18 Jahren in Islands Alting geprüft wird. Diese Prüfung ist momentan in der Konsultationsphase. Ein nordisches Land kann somit das erste Land der Welt werden, das alle Kinder vor unfreiwilligen Geschlechtsoperationen schützt.

In Malta wurde bereits im Jahr 2014 ein Gesetz verabschiedet, das speziell intergeschlechtliche Menschen gegen nicht-therapeutische Sexualoperationen gemäß den Empfehlungen der Vereinten Nationen schützt. Dieses Gesetz wurde jedoch noch nicht daraufhin getestet, ob es auch kleine Jungen schützt. Die Formulierung ist unklar. Es ist daher nicht mit Sicherheit bekannt, ob Malta tatsächlich das erste Land der Welt ist, das die körperliche Unversehrtheit aller Kinder unabhängig von ihrem Geschlecht schützt. Man gewinnt trotz allem den Eindruck, dass das geschlechtsneutrale Prinzip die eigentliche Absicht der Vereinten Nationen ist, wenn man die Empfehlungen des Kinderausschusses der Vereinten Nationen an Dänemark ab Oktober 2017 erhält, die lauten: “Ensure that no one is subjected to unnecessary medical or surgical treatment during infancy or childhood, guarantee bodily integrity, autonomy and self-determination to children concerned, and provide families with intersex children with adequate counselling and support”.

Zustimmung und Bioethikkonvention

Im Zusammenhang mit der Rechtsprechung ist die Einwilligung ein zentrales Thema. Der Grundsatz der Einwilligung wurde in der Bioethikkonvention Art.6 stk. 1 festgelegt. Darin heißt es, dass “nur bei einer Person eingegriffen wird, der die Einwilligungsfähigkeit fehlt, wenn der Eingriff einen direkten Vorteil für diese Person darstellt”. Im Leitfaden des Europarates zum Bioethik-Übereinkommens heißt es, dass mit dem Ausdruck “direkter Vorteil” ein direkter gesundheitlicher Vorteil gemeint ist.

Dies steht in direkter Übereinstimmung mit dem ärztlichen Schwur “primum non nocere”, was übersetzt werden kann mit “vor allem keinen Schaden erzeugen”. Dieser Grundsatz wurde in den Richtlinien des Gesundheitsamtes über die Beschneidung von Jungen (2014) missachtet, die eine Beschneidung unter der Bedingung erlaubt, dass sie unter Aufsicht eines Arztes und mit Zustimmung beider Elternteile durchgeführt wird. Der Leitfaden ist somit verfassungswidrig.

Der Leitfaden schreibt jedoch vor, dass Kinder über 15 Jahren selbst die Zustimmung zu einer nicht-therapeutischen Beschneidung geben oder nicht geben können, während auch Kinder unter 15 Jahren in die Entscheidung einbezogen werden müssen, sofern sie die Situation verstehen. Die letztgenannte Bestimmung ist jedoch sowohl in Bezug auf das Alter des Jungen als auch in Bezug  darauf, wieviel Gewicht der Entscheidung des Jungen beigemessen werden muss, unklar.

Beachten Sie, dass eine Reihe dänischer und skandinavischer Gesundheits- und Kinderrechtsorganisationen die Beschneidung von gesunden Jungen für rechtswidrig und unethisch erklärt hat. Dies gilt für den Kinderrat, die Ärztekammer, die nordischen Kinderombudsleute, den Dänischen Pflegerat, die Vereinigung Sex og Samfund (Sex und Gesellschaft) u.a. Einige haben direkt die Einführung eines Autoritätsalters empfohlen. Siehe Anhang.

Bürgervorschlag (dem Folketing vorgelegte Debattengrundlage, Anm. d. Ü.)- Einführung eines Mindestalters von 18 Jahren für die Beschneidung gesunder Kinder

Intact Denmarks Bürgervorschlag wurde entworfen, um das Grundrecht aller Kinder auf körperliche Unversehrtheit unabhängig von Geschlecht, kulturellem Hintergrund oder der Religion der Eltern zu gewährleisten.Der Bürgervorschlag empfiehlt, eine Altersgrenze von 18 Jahren festzulegen, da das persönliche Autoritätsalter auch für andere kosmetische Eingriffe wie z. B. Brustimplantate gilt. Verschärfende Elemente, die bei Beschneidungen besonders wichtig sind, sind das Risiko einer sozialen Kontrolle, wenn die Altersgrenze zu niedrig eingestellt wird. Darüber hinaus beträgt das durchschnittliche sexuelle Debutalter 16,7 Jahre, was für eine Altersgrenze spricht, die ausreichende Erfahrung vor der Wahl gewährleistet. Der Bürgervorschlag enthält eine Reihe relevanter Artikel der Konventionen und der dänischen Gesetzgebung. Die zugrunde liegenden Überlegungen wurden im Intact Denmarks NGO-Bericht an den UN-Kinderausschuss 2016 ausführlicher beschrieben.

Strafrahmen

Im Mittelpunkt des Bürgervorschlags steht der Strafrahmen. Als Ausgangspunkt wurde der Strafrechtsparagraph 245 genommen,  der geschlechtsneutralisiert und präzisier werden soll. Der Strafrahmen ist hier bis zu 6 Jahre. Derzeit gibt es einen Präzedenzfall, in dem sowohl Jungen- als auch Mädchenbeschneidungen unter diesen Paragraphen fallen, weshalb für beide Urteile gefällt wurden. Ähnliche Verurteilungen gab es aber nicht für Geschlechtsoperationen an nicht einwilligenden intergeschlechtlichen Kindern.

Anerkennung der Rechtedebatte

Die zentrale Frage der Rechte in der Beschneidungsdiskussion wird häufig zu entgleisen versucht, wobei eine Reihe angeblicher Vorteile der Beschneidung im Mittelpunkt stehen. Hier wird oft die angebliche Vorbeugung von sexuell übertragbaren Krankheiten, wie z. HIV und HPV (was zu seltenen Fällen von Peniskrebs führen kann) genannt. Die Entfernung eines gesunden Körperteils ist jedoch keine akzeptable Methode, um Krankheiten zu verhindern, die möglicherweise erst später im Leben auftreten könnten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass diese Krankheiten für Kinder nicht relevant sind, da Kinder nicht sexuell aktiv sind. Wenn sie alt genug sind, haben sie leichten Zugang zu einem Kondom, das eindeutig die sicherste Präventionsmethode ist. Wenn sie als Erwachsene eine nicht-therapeutische Beschneidung wünschen, können sie den Eingriff selbst wählen.

In einem ähnlichen Versuch, die Debatte über geschlechtsneutrale Grundrechte zu entgleisen, wird auch behauptet, dass die Beschneidung von Mädchen mit der Beschneidung von Jungen nicht vergleichbar sein sollte. Dies ist jedoch ein Verstoß gegen genau dieselben Rechte und ethischen Grundsätze, unabhängig davon, ob es um sexuelle Operationen an Mädchen, Jungen oder intersexuellen Kindern geht. In der Regel ist hier die Rede von ungleichen Vergleichsparametern. Beim Beschneiden von Mädchen wird von der radikalsten Form ausgegangen, die unter den harten und unsicheren Bedingungen mit den drastischsten Folgen ausgeführt wird. Bei der Beschneidung von Jungen wird von einem unkomplizierten Eingreifen unter gesundheitsmässig zu vertretenden Bedingungen ausgegangen, während die Rechte der intergeschlechtlichen Kinder selten überhaupt erwähnt werden. Wenn Geschlechtschirurgie bei Mädchen, Jungen und intersexuellen Kindern miteinander verglichen wird, sollte von gleichen gesundheitsfachlich vertretbaren Bedingungen ausgegangen werden.

Anhang:

Übersicht über Organisationen:

Ärztevereinigung: “Die Ärztevereinigung meint, dass die Beschneidung von Jungen ohne medizinische Indikation ethisch unakzeptabel ist, wenn sie ohne die informierte Einverständniserklärung von dem, an dem der Eingriff vorgenommen wird, durchgeführt wird. Beschneidung von Jungen sollte also nicht vorgenommen werden, bevor der Junge selbst mündig genug ist, den Eingriff zu wählen.

Der Rat der Dänischen Krankenpflegekräfte: “Beschneidung von Jungen ohne medizinische Indikation ist unakzeptabel, wenn der Eingriff ohne die informierte Einverständniserklärung des Jungen vorgenommen wird, und diese Einverständniserklärung kann fakisch erst dann gegeben werden, wenn der junge Mensch mündig ist. Der Eingriff ist unvereinbar mit der  Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen.”

Sex og Samfund (Vereinigung Sex und Gesellschaft): “Sex & Samfund meint, dass die rituelle Beschneidung von Jungen juristisch mit ritueller Beschneidung von Mädchen gleichgestellt werden muss, da in beiden Fällen die Rede von Entfernung von gesundem Gewebe von gesunden Kindern ist. Sex & Samfund findet es angemessen, dass die rituelle Beschneidung vom Jungen selbst getroffen wird, weshalb man mit dem Eingriff warten sollte, bis er als 18-jähriger seine eigene informierte Einwilligung geben kann.

Hebammenvereinigung: ” Der Vorstand der Hebammenvereinigung meint, dass Jungen, auf gleiche Art wie Mädchen das Recht haben, keinerlei chirurgischen Eingriffen ausgesetzt zu werden, die medizinisch nicht begründet sind, und wir meinen, dass dieses Recht den Verzicht auf Eingriffe bedeuten muss.

Fagligt Selskab for Sundhedsplejersker (Die Fachvereinigung des Gesundheitspersonals): “Fagligt Selskab for Sundhedsplejersker will darum vor dem Hintergrund der Kinderkonvention daran festhalten, dass die Rechte, die Gesundheit und das Wohlergehen des Kindes das Kernstück in dieser Problematik sein muss, und dass das Kind altersmässig imstande sein muss, eine informierte Wahl zu treffen bevor eine rituelle Beschneidung an ihm vorgenommen werden darf. In Dänemark ist die Altersgrenze für eine informierte Wahl 15 Jahre. “

Der Nordische Kinderombudsmann: “Beschneidung von Jungen ist unvereinbar mit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die nordischen Kinderombudsleute und kindermedizinischen Experten wollen daher an dem Ziel arbeiten, dass Beschneidung von Jungen nur durchgeführt werden darf, wenn der Junge, sofern er das Alter und die Reife hat, die notwendig ist um medizinische Information zu verstehen, sein Einverständnis zum Eingriff gibt.

Børnerådet, Børns Vilkår og Red Barnet (Der Kinderrat, Die Vereinigung Die Rechte des Kindes und die Vereinigung Rettet das Kind): “Die rituelle Beschneidung von Jungen ist ein Eingriff, der gegen die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verstösst. Rituelle Beschneidung sollte nur vorgenommen werden, wenn das Kind reif genug ist, um informiert seine Einwilligung zu geben, frühestens als 15-jähriger.”