§ 1 Name & Zugehörigkeit
Der Name des Vereins ist Intact Denmark – Vereinigung gegen Kinderbeschneidung. Der eingetragene Sitz der Vereinigung ist Furesø, Dänemark.
§ 2 Zweck
Intact Denmark – Vereinigung gegen Kinderbeschneidung arbeitet dafür, Bürger, Gesetzgeber und Menschen in Gesundheitsberufen über die ethischen Aspekte und die physischen und psychischen Folgen der Beschneidung zu informieren, damit die nicht medizinisch begründete Beschneidung von Kindern – sowohl Jungen als auch Mädchen – sowohl in Dänemark als auch im Ausland gesetzlich verboten wird.
§ 3 Organisation
Das oberste Organ von Intact Denmark – Vereinigung gegen Kinderbeschneidung ist die Hauptversammlung, die aus Mitgliedern besteht, die den Mitgliedsbeitrag bezahlt haben. Die Hauptversammlung wählt einen Vorstand von 5 Personen sowie deren Stellvertreter, einen Abschlussprüfer ohne Sitz im Vorstand und dessen Stellvertreter. Die Mitglieder des Vorstands werden für zwei Jahre gewählt. An der ersten Sitzung nach der Generalversammlung setzt sich der Vorstand wie folgt zusammen:
• 1 Vorsitzender, 1 stellvertretender Vorsitzender, 1 Kassenwart, 2 ordentliche Vorstandsmitglieder.
• 2 Stellvertreter des Vorstands, 1 Wirtschaftsprüfer ohne Vorstandssitz, 1 stellvertretender Wirtschaftsprüfer ohne Vorstandssitz
§ 4 Hauptversammlung
Der Vorstand beruft die Hauptversammlung mit einer Frist von mindestens 3 Wochen pr. E-mail, auf der Facebook-Seite und evtl. über Annoncen in der Tagespresse ein. Die jährliche Hauptversammlung findet jedes Jahr vor Ende März statt.
Die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung muss folgende Punkte enthalten:
1. Wahl des Versammlungsleiters
2. Bericht des/der Vorsitzenden
3. Vorlegung des Rechenschaftsberichts, des Haushaltsplans und des Mitgliedsbeitrags
4. Zustimmung zum Rechenschaftsbericht
5. Festlegung des Mitgliedsbeitrags
6. Vorschläge. (Neue Vorschläge müssen spätestens eine Woche vor der Hauptversammlung an der Adresse der Vereinigung eingehen.)
7. Wahlen (vgl. § 3)
8. Verschiedenes
§ 5 Vorstand
Intact Denmark – Vereinigung gegen Kinderbeschneidung wird vom Vorstand verwaltet (vgl. § 3). Der Vorstand delegiert die laufende Geschäfte an eine Geschäftsführung, die aus dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart besteht.
Der Vorstand erstellt den Rechenschaftsbericht und den Haushaltsplan. Der Vorstand legt die Geschäftsordnung fest. Der Vorstand kann Arbeitsgruppen von Mitgliedern zusammenstellen, die als Ideenentwicklungsforum für den Verein dienen können.
Unterschriftsberechtigt sind der/die Vorsitzende und der Kassenwart in Vereinigung.
§ 6 Mitgliedschaft
Als Mitglied kann jeder aufgenommen werden, der den Vereinszweck unterstützt. Die Mitgliedschaft ist jeweils für ein Kalenderjahr verbindlich. Im Registrierungsjahr wird der Mitgliedsbeitrag vierteljährlich vom Registrierungsdatum bis zum 31/12 berechnet, und man ist nur bis 31/12 an seine Mitgliedschaft gebunden. (Bei Registrierung im ersten Quartal 100 DKK, bei der Registrierung 2. Quartal 75 DKK usw.).
Der Vorstand kann die Aufnahme potenzieller Mitglieder aus besonderen Gründen ablehnen, und wenn eine Mehrheit der Mitglieder des Vorstands der Ablehnung zustimmt. Auf Wunsch des Antragstellers muss die Ablehnung jedoch von der nächsten Hauptversammlung bestätigt werden.
Der Vorstand kann Mitglieder ausschließen, wenn besondere Gründe dies rechtfertigen, und eine Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats stimmt der Ablehnung zu. Auf Wunsch des betroffenen Mitglieds muss der Ausschluss jedoch von der nächsten Hauptversammlung geprüft werden.
§ 7 Mitgliedsbeitrag / Finanzierung
Die Jahresmitgliedsbeiträge werden von der Hauptversammlung genehmigt. Intact Denmark – Intact Denmark – Vereinigung gegen Kinderbeschneidung wird darüberhinaus auch durch Sponsor- und Anzeigenbeiträge sowie durch Beiträge von öffentlichen/privaten Unternehmen, Stiftungen, anderen Vereinigungen und/oder Institutionen und Privatpersonen finanziert.
§ 8 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins. Falls dies nicht auf der Hauptversammlung erreicht werden kann, kann zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einberufen werden, auf der eine Satzungsänderung mit einer, nicht festgestellt werden kann. Auf einer außerordentlichen Hauptversammlung können Satzungsänderungen mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder angenommen werden.
§ 9 Außerordentliche Hauptversammlung
Zu einer ausserordentlichen Hauptversammlung wird einberufen, wenn wenn eine Mehrheit des Vorstands dies wünscht. Der Einberufung erfolgt, wenn ein Drittel der Mitglieder dies wünscht. Die Einberufung erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie in §4 angegeben. Die Tagesordnungspunkte müssen aus ihr hervorgehen.
§ 10 Rechenschaftsbericht/Finanzierungsbericht
Das Geschäftsjahr für Intact Denmark – Forening mod børneomskæring ist das Kalenderjahr. Vor der Hauptversammlung müssen die Abschlüsse vom Kassenwart und vom Wirtschaftsprüfer mit Sitz außerhalb des Vorstands geprüft werden. Diese können jederzeit den Zugang zu den Buchhaltungsunterlagen des Vereins und zu einer Übersicht über die Bargeldbestände verlangen und müssen den Vorstand auf diesbezügliche Unregelmäßigkeiten aufmerksam machen.
Der Rechenschaftsbericht/Finanzierungsbericht wird der Einberufung zur jährlichen ordentlichen Hauptversammlung beigelegt.
§ 11 Auflösung
Die Auflösung des Vereins erfordert eine Mehrheit von ¾ der Mitglieder der ordentlichen Hauptversammlung oder der Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder der außerordentlichen Hauptversammlung. Stimmberechtigt im Zusammenhang mit der Auflösung sind nur an der Hauptversammlung teilnehmende Mitglieder, die seit mindestens einem Jahr Mitglied des Vereins sind. Der Beschluss muss dann in einer nachfolgenden außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden. Bei der Auflösung des Vereins müssen die Gelder des Vereins an gemeinnützigen Zwecke übertragen werden, die für den ursprünglichen Zweck des Vereins relevant sind.
Intact Denmark – Vereinigung gegen Kinderbeschneidung wurde am 3. April 2013 gestiftet.